Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schwertkampf Karlsruhe – Gladiatores Karlsruhe
Simon FriedsamSchwertkampf Karlsruhe / Gladiatores Karlsruhe
Gablonzer Str. 8
76185 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: info@schwertkampf-karlsruhe.de
Umsatzsteuer wird gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) nicht ausgewiesen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Simon Friedsam, handelnd unter Schwertkampf Karlsruhe / Gladiatores Karlsruhe (nachfolgend „Anbieter", „wir"), und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Teilnehmer") über
- Mitgliedschaften für das reguläre Training,
- Trainingskarten,
- Workshops, Seminare und sonstige Einzelveranstaltungen,
- Privatunterricht,
- Firmen-, Gruppen- und Eventbuchungen,
- kostenlose Probetrainings.
Vertragspartner ist der Teilnehmer; bei minderjährigen Teilnehmern ist Vertragspartner der anmeldende Erziehungsberechtigte (§ 3 Abs. 2). Soweit diese AGB Pflichten regeln, die den Vertrag als solchen betreffen – insbesondere Zahlung, Kündigung und Mitteilungspflichten –, treffen sie den Vertragspartner.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(4) Ergänzend zu diesen AGB gilt die Trainings- und Sicherheitsordnung in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie hängt außerdem in den Trainingsräumen aus. Änderungen richten sich nach § 17.
(5) Nicht Gegenstand dieser AGB und dieses Vertrags ist die Gladiatores Dach-Mitgliedschaft. Diese wird separat mit dem Dachverband Gladiatores abgeschlossen; es gelten dessen eigene Vertragsbedingungen. Einzelheiten regelt § 5 Abs. 5.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Angebote auf der Website stellt kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit dem Absenden des ausgefüllten Anmelde- oder Bestellformulars über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen" bzw. „zahlungspflichtig anmelden" gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Vor dem Absenden kann er seine Eingaben prüfen und korrigieren.
(3) Der Eingang der Anmeldung wird umgehend automatisch per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Anmeldung ausdrücklich bestätigen oder mit der Leistungserbringung beginnen.
(4) Anmeldungen sind daneben auch persönlich in den Trainingsräumen, per E-Mail oder telefonisch möglich. In diesen Fällen kommt der Vertrag durch unsere Bestätigung in Textform zustande.
(5) Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Teilnehmer zusammen mit diesen AGB per E-Mail übersandt. Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Die Kommunikation im Vertragsverhältnis erfolgt per E-Mail an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. Der Vertragspartner teilt uns Änderungen seiner E-Mail-Adresse und seiner Anschrift unverzüglich mit.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Mindestalter. Die Teilnahme am regulären Training und an Workshops setzt ein Mindestalter von 14 Jahren voraus. Für gesondert ausgeschriebene Kinder- und Jugendveranstaltungen gilt das dort angegebene Alter.
(2) Minderjährige. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren schließt ein Erziehungsberechtigter den Vertrag ab. Er ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger und erteilt das SEPA-Lastschriftmandat. Mit der Anmeldung bestätigt er für den minderjährigen Teilnehmer die Kenntnisnahme dieser AGB und der Trainings- und Sicherheitsordnung sowie die Risikoaufklärung nach Absatz 4 und versichert, dass weitere Sorgeberechtigte mit der Teilnahme einverstanden sind. Ohne Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme nicht möglich.
(3) Gesundheitliche Eignung. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einer Teilnahme am Training entgegenstehen. Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Sicherheit im Training erheblich sein können, sind uns bei der Anmeldung oder unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen. Im Zweifel ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Wir schulden keine medizinische Beurteilung der Trainingsfähigkeit.
(4) Risikoaufklärung. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass es sich beim historischen Fechten um eine Kampfkunst handelt, die mit stumpfen Trainingswaffen und im Partnerübungsbetrieb ausgeübt wird. Trotz Schutzausrüstung, Sicherheitsregeln und Anleitung durch Trainer verbleibt ein Restrisiko für Verletzungen, insbesondere Prellungen, Quetschungen, Zerrungen, Schnitt- und Stoßverletzungen sowie Knochenbrüche. Der Teilnehmer bestätigt diese Aufklärung bei der Anmeldung gesondert.
(5) Sicherheitsregeln. Die Trainings- und Sicherheitsordnung sowie die Anweisungen der Trainer sind verbindlich. Wer erkennbar unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten steht, wird vom Training ausgeschlossen.
(6) Verletzungen. Verletzungen und Unfälle im Training sind unverzüglich, spätestens vor Verlassen der Trainingsräume, einem Trainer zu melden. Sie werden von uns dokumentiert.
§ 4 Probetraining
(1) Das Probetraining ist kostenlos. In der Regel sind bis zu zwei Probetrainings möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(2) Für das Probetraining gelten § 3, § 12, § 13 und § 14 entsprechend. Ein Vertrag über eine Mitgliedschaft kommt durch die Teilnahme am Probetraining nicht zustande.
§ 5 Mitgliedschaft – Leistungsumfang
(1) Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen regulären Trainingseinheiten gemäß dem jeweils gültigen Trainingsplan. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Einheiten pro Woche besteht nicht. Nicht umfasst sind Workshops, Seminare und sonstige gesondert ausgeschriebene Veranstaltungen; für diese gilt § 10, auch wenn der Teilnehmer Mitglied ist.
(2) Der Trainingsplan (Tage, Zeiten, Inhalte, Trainer) kann aus sachlichen Gründen angepasst werden. Änderungen werden rechtzeitig in Textform oder durch Aushang bekannt gegeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, eine bestimmte Waffengattung oder eine bestimmte Trainingszeit besteht nicht.
(3) Schließzeiten. Der Trainingsbetrieb ruht an gesetzlichen Feiertagen sowie während einer jährlichen Winterpause von bis zu drei Wochen. Diese Schließzeiten sind bei der Berechnung des Monatsbeitrags bereits berücksichtigt; der Beitrag bleibt unverändert bestehen.
(4) Ausfall von Einheiten und längere Schließungen. Fallen einzelne Trainingseinheiten aus (etwa wegen Krankheit eines Trainers oder kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Räume), berührt dies den Beitrag nicht, solange im betreffenden Monat weiterhin Trainingsmöglichkeiten bestehen. Können wir – gleich aus welchem Grund – über die Schließzeiten nach Absatz 3 hinaus länger als zwei zusammenhängende Wochen keinen Trainingsbetrieb anbieten, entfällt der Beitrag für den darüber hinausgehenden Zeitraum anteilig; bereits gezahlte Beiträge werden erstattet oder gutgeschrieben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(5) Gladiatores Dach-Mitgliedschaft. Die Schulmitgliedschaft setzt eine bestehende Gladiatores Dach-Mitgliedschaft voraus. Diese ist kostenpflichtig und wird vom Teilnehmer unmittelbar mit dem Dachverband Gladiatores abgeschlossen. Wir sind an diesem Vertrag nicht beteiligt, ziehen den Beitrag nicht ein und schulden die damit verbundenen Leistungen nicht. Die Kündigung der Schulmitgliedschaft beendet die Dach-Mitgliedschaft nicht automatisch und umgekehrt. Beide Verträge sind jeweils gegenüber dem richtigen Vertragspartner zu kündigen.
(6) Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Prüfung oder auf Erteilung einer Graduierung besteht nicht.
§ 6 Tarife, Preise und Nachweise
(1) Alle Preise sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nach § 19 UStG nicht ausgewiesen.
(2) Die Mitgliedschaft wird in den Tarifen Standard, Ermäßigt und U18 angeboten. Die aktuellen Beiträge sind in der Preisübersicht veröffentlicht. Maßgeblich ist der in der Vertragsbestätigung genannte Beitrag.
(3) Ermäßigter Tarif. Der ermäßigte Tarif gilt für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende sowie Personen im Freiwilligendienst (FSJ/BFD). Die Voraussetzungen sind bei Vertragsschluss und danach jährlich zum 1. Oktober durch geeigneten Nachweis zu belegen. Wir prüfen den Nachweis und speichern lediglich das Bestehen und die Gültigkeitsdauer der Ermäßigung.
(4) U18-Tarif. Der U18-Tarif gilt für Teilnehmer ab 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Er endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Teilnehmer 18 Jahre alt wird; wir weisen rechtzeitig darauf hin und stellen den Vertrag zum Folgemonat auf den dann passenden Tarif um.
(5) Wegfall der Voraussetzungen. Entfallen die Voraussetzungen des ermäßigten Tarifs, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Vertrag wird zum Beginn des Folgemonats auf den Standardtarif umgestellt. Dasselbe gilt, wenn ein angeforderter Nachweis nicht innerhalb von vier Wochen vorgelegt wird. Wurde der Wegfall der Voraussetzungen nicht mitgeteilt, ist die Differenz zum Standardtarif ab dem Monat nachzuzahlen, der auf den Wegfall folgt.
§ 7 Zahlung, SEPA-Lastschrift, Verzug
(1) Vertragsbeginn. Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des auf die Anmeldung folgenden Kalendermonats. Eine Teilnahme am Training vor Vertragsbeginn ist nur als Probetraining nach § 4 möglich. Der erste Monatsbeitrag ist für den Monat des Vertragsbeginns zu zahlen.
(2) Fälligkeit. Der Monatsbeitrag ist jeweils am 5. Tag des Monats fällig, für den er gilt. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den nächsten Bankarbeitstag.
(3) SEPA-Lastschrift. Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Teilnehmer erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Da Betrag und Fälligkeitstermine feststehen, erfolgt die Vorabankündigung (Pre-Notification) einmalig mit der Vertragsbestätigung und gilt für alle künftigen Einzüge in unveränderter Höhe. Ändert sich der Betrag, kündigen wir den geänderten Einzug gesondert an. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf fünf Tage vor Fälligkeit verkürzt.
(4) Für Trainingskarten, Workshops und sonstige Einzelleistungen stehen die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten zur Verfügung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Mollie B.V.
(5) Der Vertragspartner stellt sicher, dass das angegebene Konto gedeckt ist, und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit. Kommt es aus einem von ihm zu vertretenden Grund zu einer Rücklastschrift, hat er die uns hierdurch tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm vorbehalten. Widerruft der Vertragspartner das SEPA-Lastschriftmandat, ohne uns unverzüglich ein neues Mandat zu erteilen, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
(6) Befindet sich der Teilnehmer mit Beiträgen in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, sind wir nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, die Teilnahme am Training bis zum Ausgleich zu untersagen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Beitragspflicht für den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Kündigung bleibt bestehen.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Ruhendstellung
(1) Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Verbraucher, die den Vertrag über unsere Website geschlossen haben, können die Kündigung jederzeit über die Kündigungsschaltfläche auf unserer Website erklären. Die Kündigung ist daneben formfrei in Textform möglich, etwa per E-Mail an info@schwertkampf-karlsruhe.de oder per Brief an die oben genannte Anschrift. Wir bestätigen den Zugang der Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt in Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Trainings- und Sicherheitsordnung, bei Gefährdung anderer Teilnehmer, bei Zahlungsverzug nach § 7 Abs. 6 sowie bei Widerruf des Lastschriftmandats nach § 7 Abs. 5 vor. Einer außerordentlichen Kündigung wegen einer Pflichtverletzung geht eine Abmahnung in Textform voraus, es sei denn, der Verstoß ist so schwerwiegend, dass uns eine Fortsetzung des Vertrags auch bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
(5) Ruhendstellung. Auf Antrag in Textform stellen wir die Mitgliedschaft ruhend. Es gilt:
- Die Ruhendstellung umfasst volle Kalendermonate, mindestens einen und höchstens zwei am Stück. Insgesamt sind bis zu zwei Ruhemonate je Kalenderjahr möglich.
- Der Antrag muss uns spätestens 14 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats zugehen.
- Während der Ruhendstellung entfällt die Beitragspflicht; eine Teilnahme am Training ist nicht möglich. Das SEPA-Mandat bleibt bestehen.
- Nach Ablauf des letzten Ruhemonats lebt die Mitgliedschaft zu den bisherigen Bedingungen automatisch wieder auf. Einer erneuten Anmeldung bedarf es nicht.
- Während der Ruhendstellung bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen und kann nach Absatz 2 gekündigt werden.
(6) Die Gladiatores Dach-Mitgliedschaft ist von einer Ruhendstellung nicht betroffen und läuft unverändert weiter.
§ 9 Trainingskarten
(1) Trainingskarten berechtigen zur Teilnahme an einer bestimmten Anzahl regulärer Trainingsabende. Anzahl der Einheiten und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot zum Zeitpunkt des Kaufs und werden in der Bestellbestätigung genannt.
(2) Trainingskarten sind ab dem Tag des Kaufs zwölf Monate gültig. Nach Ablauf verfallen nicht genutzte Einheiten. Eine Auszahlung oder Anrechnung nicht genutzter Einheiten erfolgt nicht, auch nicht beim Wechsel in eine Mitgliedschaft.
(3) Trainingskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
(4) Die Entwertung der Einheiten nimmt ein Trainer auf der ausgegebenen Karte vor; sie kann auch nachträglich erfolgen. Die Karte wird in der Trainingsstätte verwahrt und ist der alleinige Nachweis über die verbleibenden Einheiten. Geht sie verloren, legen wir den verbleibenden Stand gemeinsam mit dem Teilnehmer nach bestem Wissen fest.
(5) Eine Gladiatores Dach-Mitgliedschaft ist für Trainingskarten nicht erforderlich. Vergünstigungen des Dachverbands, insbesondere Rabatte auf Workshops an anderen Standorten, stehen Karteninhabern nicht zu.
§ 10 Workshops, Privatunterricht und Gruppenveranstaltungen
(1) Für Workshops und Einzelveranstaltungen gelten die jeweils in der Ausschreibung genannten Preise, Termine, Voraussetzungen und Teilnehmerzahlen. Die Teilnahmegebühr ist mit Vertragsschluss fällig.
(2) Mitglieder erhalten auf Workshops der Schule den jeweils ausgewiesenen Mitgliederrabatt. Rabatte und Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar. Nachträgliche Anrechnungen auf bereits gebuchte Leistungen sind ausgeschlossen.
(3) Rücktritt und Umbuchung. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Weniger als 14 Tage, aber mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist kein Rücktritt mehr möglich, wohl aber eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin, soweit dort Plätze verfügbar sind. Weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn besteht weder ein Rücktritts- noch ein Umbuchungsanspruch.
(4) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Findet innerhalb von zwölf Monaten nach dem ursprünglichen Termin keine vergleichbare Veranstaltung statt, erstatten wir die Teilnahmegebühr.
(5) Der Teilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
(6) Absage durch uns. Wird die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Veranstaltung bis spätestens drei Tage vor Beginn absagen. Unabhängig davon können wir absagen, wenn die Durchführung aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund unmöglich wird. In beiden Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in voller Höhe erstattet. Für weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder Stornokosten des Teilnehmers, gilt § 14. Wir teilen eine Absage unverzüglich mit; der Teilnehmer stellt sicher, dass er unter den angegebenen Kontaktdaten bis zum Veranstaltungstag erreichbar ist.
(7) Für Privatunterricht sowie Firmen- und Gruppenveranstaltungen gelten die individuell vereinbarten Bedingungen; ergänzend gelten diese AGB. Vereinbarte Einzeltermine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, gelten als erbracht.
§ 11 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die dem Teilnehmer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Ein Muster-Widerrufsformular stellen wir dort ebenfalls bereit.
(2) Der Widerruf kann auch über die Widerrufsschaltfläche auf unserer Website erklärt werden.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Das betrifft unsere Workshops und sonstigen terminierten Einzelveranstaltungen. Unabhängig davon räumen wir den in § 10 Abs. 3 geregelten vertraglichen Rücktritt ein.
§ 12 Hausrecht, Ausschluss vom Training
(1) In den Trainingsräumen üben wir das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.
(2) Wir können Teilnehmer vorübergehend von einzelnen Trainingseinheiten ausschließen, wenn dies zur Sicherheit der Anwesenden erforderlich ist, insbesondere bei Verstößen gegen die Trainings- und Sicherheitsordnung, bei unkontrolliertem oder übermäßig hartem Kampfverhalten oder bei einem Zustand nach § 3 Abs. 5. Der Beitrag bleibt in diesen Fällen unberührt.
(3) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen können wir den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 8 Abs. 4). Bereits im Voraus gezahlte Beiträge für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet; nicht genutzte Einheiten einer Trainingskarte werden zum anteiligen Kartenpreis erstattet.
§ 13 Leihausrüstung
(1) Für das Training stellen wir im Rahmen der Verfügbarkeit Trainingswaffen und Schutzausrüstung leihweise zur Verfügung. Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.
(2) Die Ausrüstung bleibt unser Eigentum, ist pfleglich zu behandeln und nach dem Training zurückzugeben. Sie darf nur bestimmungsgemäß und nur in unseren Trainingsräumen oder bei unseren Veranstaltungen genutzt werden.
(3) Der Teilnehmer haftet für Beschädigung oder Verlust nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Abnutzung und Beschädigungen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch entstehen, haftet der Teilnehmer nicht – dazu zählen insbesondere Scharten, Verbiegungen und Materialermüdung an Trainingswaffen.
(4) Der Teilnehmer ist verpflichtet, überlassene Ausrüstung vor jeder Nutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich einem Trainer zu melden. Mangelhafte Ausrüstung darf nicht verwendet werden.
(5) Eigene Ausrüstung darf nur nach Freigabe durch einen Trainer verwendet werden und muss den in der Trainings- und Sicherheitsordnung genannten Anforderungen entsprechen.
§ 14 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den folgenden Absätzen nichts anderes ergibt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Wesentlich sind die Pflichten, ohne deren Erfüllung der Vertrag nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dem bei Vertragsschluss typischerweise zu rechnen war.
(3) Für sonstige einfach fahrlässige Pflichtverletzungen haften wir nicht.
(4) Die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, der Übernahme einer Garantie, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Trainer und Erfüllungsgehilfen sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
(6) Für Schäden, die Teilnehmer einander im Trainingsbetrieb zufügen, haften wir nicht, soweit uns keine eigene Pflichtverletzung trifft.
(7) Mitgebrachte Gegenstände. Eine Verwahrung mitgebrachter Gegenstände schulden wir nicht. Für Verlust oder Beschädigung gelten die Absätze 1 bis 4.
(8) Versicherung. Weder wir noch der Dachverband Gladiatores unterhalten eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung zugunsten der Teilnehmer. Verletzungen des Teilnehmers selbst und Schäden, die er anderen zufügt, sind über uns nicht versichert. Wir empfehlen dringend, für ausreichenden eigenen Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Eine Prüfung durch uns findet nicht statt.
§ 15 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Aufnahmen von Teilnehmern zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Website und soziale Medien, fertigen und veröffentlichen wir ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Die Teilnahme am Training ist von der Einwilligung nicht abhängig.
(2) Wir weisen vor geplanten Foto- oder Videoterminen auf diese hin und ermöglichen es, sich der Aufnahme zu entziehen.
(3) Eigene Aufnahmen von Teilnehmern sind im Trainingsbetrieb zulässig, soweit alle abgebildeten Personen zugestimmt haben. Eine Veröffentlichung erfordert deren gesonderte Zustimmung; hierfür sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
(4) Aufnahmen von Prüfungen und geschlossenen Veranstaltungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
§ 16 Lehrmaterial und Urheberrecht
Von uns ausgegebene Skripte, Videos und sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte und Nutzung zu Unterrichtszwecken außerhalb unserer Schule sind ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 17 Änderung der Preise und dieser AGB
(1) Wir können die Beiträge anpassen, insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten für Räume, Energie, Versicherung, Ausrüstung und Verwaltung. Eine Anpassung kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an.
(2) Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Teilnehmer ihr zustimmt. Stimmt er nicht bis zum angekündigten Zeitpunkt zu, wird der Vertrag zu diesem Zeitpunkt zu den bisherigen Bedingungen beendet. Auf diese Folge weisen wir in der Ankündigung gesondert hin.
(3) Für Änderungen dieser AGB und der Trainings- und Sicherheitsordnung gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Unberührt bleiben Anpassungen, die lediglich einer geänderten Rechtslage Rechnung tragen oder den Teilnehmer nicht benachteiligen.
(4) Bereits gebuchte Workshops und laufende Trainingskarten bleiben von Preisänderungen unberührt.
§ 18 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 19 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
(3) Gegen unsere Forderungen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis gestützt werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 13. September 2026