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Gladiatores — Schule für historische europäische Kampfkünste Gladiatores
Karlsruhe

Trainings- und Sicherheitsordnung

Diese Ordnung ist Bestandteil des Vertrags nach § 1 Abs. 4 unserer AGB. Sie regelt die verbindlichen Grundsätze des Trainingsbetriebs. Ergänzend gelten die Aushänge in den Trainingsräumen und die Anweisungen der Trainer.

1. Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für alle Personen, die an unserem Training, an Workshops, an Probetrainings oder an sonstigen Veranstaltungen teilnehmen, sowie für Gäste in den Trainingsräumen.

2. Grundsatz

Wir betreiben historisches Fechten als Kampfkunst. Trainiert wird mit stumpfen Trainingswaffen im Partnerübungsbetrieb. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt Mitverantwortung für die Sicherheit des Übungspartners. Wer eine Übung für sich oder den Partner als nicht sicher beherrschbar einschätzt, führt sie nicht aus. Das ist kein Rückzug, sondern erwünschtes Verhalten.

3. Anweisungen und Abbruch

(1) Den Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.

(2) Jede anwesende Person kann eine Übung jederzeit durch das laute Kommando „Stop" abbrechen. Auf dieses Kommando hin stellen alle Beteiligten unverzüglich jede Bewegung ein und nehmen die Waffe zurück. Das Kommando gilt uneingeschränkt und wird nicht begründet.

4. Trainingsbeginn und Aufwärmen

(1) Das Training beginnt mit einem gemeinsamen Aufwärmen.

(2) Wer nach dem Aufwärmen dazukommt, wärmt sich vor der Teilnahme am Partnerübungsbetrieb selbstständig und vollständig auf. Ohne Aufwärmen ist keine Teilnahme an Partnerübungen möglich.

5. Gesundheitliche Voraussetzungen

(1) Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Sicherheit im Training erheblich sein können, sind vor dem Training einem Trainer mitzuteilen. Das gilt auch für vorübergehende Einschränkungen wie frische Verletzungen.

(2) Wer erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten steht, nimmt nicht am Training teil.

6. Verletzungen

Verletzungen und Unfälle sind unverzüglich, spätestens vor dem Verlassen der Trainingsräume, einem Trainer zu melden – auch dann, wenn sie im Moment geringfügig erscheinen. Wir dokumentieren jede gemeldete Verletzung.

7. Schutzausrüstung

(1) Techniktraining. Im Technik- und Grundschultraining wird grundsätzlich ohne Schutzausrüstung gearbeitet. Angriffe gehen dabei nicht gegen ungeschützte empfindliche Zonen, sondern gegen ein geeignetes Ersatzziel am Körper des Partners.

(2) Abbrechbares Tempo. In Übungen ohne Schutzausrüstung wird nur so schnell angegriffen, wie der Angreifende den Hau noch sicher abbrechen kann. Wer nicht sicher ist, ihn stoppen zu können, greift langsamer an.

(3) Schutzausrüstung auf Ansage. Für Übungen, bei denen der Partner an einer geschützten Zone getroffen wird, sagt der Trainer die erforderliche Schutzausrüstung an – in der Regel Maske, je nach Übung zusätzlich Handschuhe oder Halsschutz. Erst wenn diese angelegt ist, sind Angriffe auf die entsprechende Körperzone zulässig.

(4) Freies Fechten. Im freien Fechten sind Maske und Handschuhe für beide Partner Pflicht. Darüber hinausgehende Ausrüstung wird angeglichen: Trägt ein Partner Jacke, Halsschutz oder weiteren Schutz, trägt der andere Vergleichbares. Es wird nicht frei gefochten, wenn ein Partner deutlich besser geschützt ist als der andere. Wir empfehlen, im freien Fechten einen Tiefschutz zu tragen, soweit er anatomisch angezeigt ist.

(5) Masken. In allen Trainingsformen sind ausschließlich Fechtmasken mit einer Prüfkraft von mindestens 1600 N zugelassen. Masken mit geringerer Prüfkraft werden nicht verwendet, auch nicht für langsame Übungen.

(6) Handschuhe im freien Fechten. Zugelassen sind Handschuhe, die für das historische Fechten oder vergleichbare Kampfsportarten hergestellt sind. Arbeits-, Motorrad- oder Gartenhandschuhe genügen nicht.

(7) Untergrenzen. Unabhängig von jeder Ansage gilt: Niemand wird an einer Zone angegriffen, für die ihm die vorgesehene Schutzausrüstung fehlt, und niemand nimmt an einer Übung teil, für die ihm die angesagte Ausrüstung fehlt.

(8) Eigene Ausrüstung. Eigene Ausrüstung muss den Anforderungen der Absätze 5 und 6 entsprechen, dem jeweiligen Zweck dienen und unbeschädigt sein. Für Eignung und Zustand ist der Teilnehmer verantwortlich; die Prüfung vor jeder Nutzung nach Ziffer 8 bleibt seine Aufgabe. Wer eigene Ausrüstung erstmals mitbringt, zeigt sie vor der Nutzung einem Trainer. Die Trainer prüfen dabei nur, ob die Anforderungen der Absätze 5 und 6 erkennbar erfüllt sind; eine darüber hinausgehende Beurteilung der Ausrüstung findet nicht statt. Trainer können Ausrüstung, die den Anforderungen erkennbar nicht entspricht, jederzeit von der Nutzung ausschließen.

8. Waffen und Material

(1) Trainingswaffen und Schutzausrüstung sind vor jeder Nutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Erkannte Mängel werden unverzüglich einem Trainer gemeldet; mangelhaftes Material wird nicht verwendet.

(2) Waffen werden nur zum Üben in die Hand genommen. Außerhalb der Übung werden sie abgelegt oder kontrolliert gehalten, nicht geschwungen.

9. Prinzipien des Partnerübungsbetriebs

Die Absätze 1 bis 3 gelten im Technik- und Grundschultraining; Absatz 4 gilt in jeder Trainingsform.

(1) Schüler-Lehrer-Prinzip. In jeder Partnerübung hat eine Seite die Rolle des Schülers, die andere die des Lehrers. Der Schüler führt die Übung aus. Der Lehrer ermöglicht das Üben kontrolliert: Er lässt den Erfolg der Übung zu, ohne sie zu verfälschen. Die Rollen werden vor der Übung geklärt.

(2) Einladungssystem. Wir nehmen definierte Positionen ein – die Huten – und zeigen dem Partner damit an, welche Öffnung angegriffen werden darf. Angegriffen wird nur die eingeladene Öffnung. Wer die Einladung ignoriert und eine andere Blöße angreift, handelt gegen die Sicherheitsregeln, auch wenn der Treffer gelingt.

(3) Arbeiten in Zeiten. In der Grundschule wird in festgelegten Zeiten gearbeitet: Angriff und Parade des Partners, danach Gegenangriff. Der Ablauf wird nicht eigenmächtig verlängert, beschleunigt oder um zusätzliche Aktionen ergänzt.

(4) Kontrolle vor Wirkung. Die Intensität richtet sich nach dem schwächeren der beiden Partner. Wer den Partner nicht sicher kontrollieren kann, reduziert Tempo und Kraft.

10. Freies Fechten

(1) Freies Fechten setzt die Freigabe durch einen Trainer voraus. Grundlage ist der Stand auf dem Laufzettel.

(2) Vor jedem freien Fechten verständigen sich die Partner über Intensität und Zielzonen. Beide können die Vereinbarung jederzeit nach unten korrigieren.

(3) Teilnehmer unter 18 Jahren fechten frei nur nach ausdrücklicher Freigabe eines Trainers im Einzelfall.

11. Laufzettel

Der Ausbildungsstand wird auf einem persönlichen Laufzettel dokumentiert. Er hält fest, welche Inhalte vermittelt wurden, insbesondere die Einweisung in die Sicherheitsprinzipien. Der Laufzettel ist die Grundlage für Freigaben nach dieser Ordnung. Er wird von uns geführt und verwahrt.

12. Gäste und Zuschauer

Gäste halten sich außerhalb der Trainingsfläche auf und folgen den Anweisungen der Trainer. Eine Teilnahme am Training ist nur nach Anmeldung als Probetraining möglich.

13. Verhalten in den Trainingsräumen

(1) Die Trainingsfläche wird nur mit geeignetem, sauberem Schuhwerk betreten.

(2) Material wird nach dem Training an den vorgesehenen Platz zurückgeräumt.

(3) Aushänge in den Trainingsräumen – insbesondere zu Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Material und Nutzung der Räume – sind zu beachten.

14. Folgen von Verstößen

Bei Verstößen gegen diese Ordnung können wir Teilnehmer von einzelnen Übungen oder von der laufenden Trainingseinheit ausschließen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gelten § 12 und § 8 Abs. 4 unserer AGB.

15. Änderungen

Änderungen dieser Ordnung richten sich nach § 17 unserer AGB.

Stand: 13. September 2026